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Folgende Ärzte stellen Heilmittelverordnungen für Sprachtherapie/Logopädie aus: Allgemeinärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte und Phoniater, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen, Fachärzte für Kinder und Jugendliche.
Die Kosten für die Verordnungen werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Termine können nur nach vorheriger telefonischer Absprache unter +49 172 5860180 oder nach schriftlicher Anfrage über WhatsApp oder E-Mail erfolgen.
Lese- und Rechtschreibstörung (LRS)
Sprachentwicklungsstörungen (SES)
Störungen des Wortschatzes
Störungen der Grammatik
Aussprachestörungen
Mutismus
Late Talker und Late Bloomer Therapie
Myofunktionelle Störungen
Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
Sprachtherapie bei Hörstörungen
Hörtraining
Stottern und Poltern
verbale Entwicklungsdyspraxie (VED)
Schluckstörungen
Lippen-Kiefer-Gaumensegel-Spalten (LKGS)
Sprach- und Sprechstörungen bei neurologischen Erkrankungen (Schlaganfall, MS, Parkinson, ALS etc.)
Atemtherapie
uvm.
*Behandlungen in der Praxis oder als Hausbesuch möglich (nach Absprache)
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns rechtzeitig telefonisch oder per WhatsApp zu informieren. Ein Termin muss spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten werden die Kosten für die ausgefallene Therapiesitzung in Rechnung gestellt.